Abriss schützenswerter Objekte nach vernachlässigtem Unterhalt

Die Inventarisierung schützenswerter Objekte ist zwar eine gute Sache. Dass der Unterhalt von denkmalgeschützten Bauten gesetzliche Pflicht – gemäss Art. 23 des kantonalen Gesetzes über den Schutz der Kulturgüter – des Eigentümers ist und die örtlichen Behörden darüber zu wachen haben, wird aber allzu oft “vergessen”. Immer wieder muss der Verein Kultur Natur Deutschfreiburg (KUND) feststellen, dass Abbruchgesuche für geschützte Gebäude eingehen, die damit begründet werden, dass die Bauten derart verlottert sind, dass eine Renovierung oder Sanierung nicht mehr möglich ist. Die Gebäude befinden sich aber meist in einem hoffnungslosen Zustand, weil es während vielen Jahren am nötigen Unterhalt fehlte. So darf es nicht weitergehen!

Gute Resultate lassen sich erzielen

Glücklicherweise können interessante Gebäude manchmal durch den Einsatz der Eigentümer, der Architekten und der Behörden gerettet werden. Die Zahl der Objekte, für die man eine Neubelebung ins Auge fassen kann, ist nicht riesig, und eine genügende Nachfrage könnte durchaus bestehen. Bevor man ein Gebäude verlottern lässt, sollte man sich deshalb nach allfälligen Interessenten umsehen.

Kulturgüter- und Denkmalschutz auf kantonaler Ebene

Bei Fragen zum Kulturgüter- und Denkmalschutz kann das kantonale Amt für Kulturgüter weiterhelfen. Als Vertreter von KUND hat Alexis Maeder in der kantonalen Kommission für Kulturgüterschutz Einsitz.